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Infopost: Wirtschaftsidentifikationsnummer

Bild zum Blogeintrag Wirtschaftsidentifikationsnummer

Autor Maik Jeske – 06.03.2025 –

Was ist die Wirtschaftsidentifikationsnummer?

Seit November 2024 wird die Wirtschaftsidentifikationsnummer, folgend W-IdNr. genannt, in Deutschland stufenweise an wirtschaftlich Tätige vergeben. Die W-IdNr. dient gemäß §§ 139a und 139c AO der eindeutigen Identifizierung von wirtschaftlich Tätigen in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren. Das bedeutet, dass sie künftig das führende Identifikationsmerkmal einer Person bzw. eines Unternehmens in der Kommunikation mit und zwischen Behörden werden soll.

Welchen Nutzen hat die W-IdNr.?

Mit der Einführung der W-IdNr. wird das eindeutige Identifikationsmerkmal einer wirtschaftlichen Tätigkeit behördenübergreifend vereinheitlicht. Infolgedessen müssen zugehörige Stammdaten künftig nur einmalig an einer Stelle angeben werden. Ebenso wird durch ein eindeutiges Identifikationsmerkmal die künftige Korrespondenz eines Unternehmers mit den Behörden vereinfacht.

Wer bekommt eine W-IdNr.?

Die W-IdNr. wird an alle wirtschaftlich Tätigen vergeben. Wirtschaftlich tätig können natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen sein.

Für die eindeutige Identifizierung im Besteuerungsverfahren wird jedem wirtschaftlich Tätigen fortlaufend für jede einzelne wirtschaftliche Tätigkeit stufenweise ein Unterscheidungsmerkmal zugeordnet.

Dabei ist jedes vergebene Unterscheidungsmerkmal mit einer Steuernummer verknüpft, mit welcher der Betrieb oder die Betriebsstätte beim zuständigen Finanzamt geführt wird.

Wie ist die W-IdNr. aufgebaut?

Die W-IdNr. besteht aus den Anfangsbuchstaben „DE“ und einer 9-stelligen Ziffernfolge. Bei mehreren wirtschaftlichen Tätigkeiten wird je Tätigkeit beginnend mit 00001 ein Unterscheidungsmerkmal vergeben und an die W-IdNr. angehängt. Die W-IdNr. sieht demnach wie folgt aus:

W-IdNr.: DE123456789

W-IdNr. + Unterscheidungsmerkmal für die erste wirtschaftliche Tätigkeit: DE123456789-00001

Hinweis: In der W-IdNr. sind keine persönlichen bzw. betrieblichen Daten oder Daten des zuständigen Finanzamts verschlüsselt.

Ich habe doch schon eine Steuernummer und eine Umsatzsteueridentifikationsnummer – bekomme ich trotzdem eine W-IdNr.?

Die Steuernummer bleibt weiterhin gültig und wird wie gewohnt für Steuererklärungen genutzt. Zwar wird die W-IdNr. schrittweise in elektronische Steuerformulare integriert, doch bis Ende 2026 ist ihre Angabe nicht verpflichtend.

Die W-IdNr. basiert auf der Struktur der USt-IdNr., enthält jedoch ein zusätzliches fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal (z. B. -00001). Wer bis zum 30. November 2024 bereits eine USt-IdNr. hatte, erhält keine separate Mitteilung – diese Nummer entspricht automatisch der W-IdNr.

Die W-IdNr. dient vorrangig für steuerliche und wirtschaftliche Zwecke im Inland, während die USt-IdNr. weiterhin für den grenzüberschreitenden EU-Handel notwendig bleibt. Eine gesonderte Beantragung der USt-IdNr. ist daher nach wie vor erforderlich.

Ich bin betroffen – wann und wie erhalte ich meine W-IdNr.?

Seit November 2024 erhalten wirtschaftlich Tätige, die zur Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet sind oder als Kleinunternehmer gelten, automatisch eine W-IdNr. mit dem Unterscheidungsmerkmal 00001.

Für alle anderen wirtschaftlich Tätigen beginnt die Vergabe voraussichtlich im 3. Quartal 2025. Falls mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt werden, vergibt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab 2026 weitere Unterscheidungsmerkmale (z. B. 00002 für eine zweite Tätigkeit).

Das BZSt informiert betroffene Personen auf folgenden Wegen:

  • Öffentliche Bekanntmachung für Inhaber einer USt-IdNr.
  • Mitteilung über ELSTER für alle ohne USt-IdNr.

Aus Datenschutzgründen erfolgt keine Mitteilung per E-Mail oder Telefon.

Kostet mich die W-IdNr. etwas?

Nein. Die W-IdNr. ist vollständig kostenlos.

Was muss ich jetzt tun?

Die Vergabe der W-IdNr. erfolgt im Hintergrund automatisiert und vollständig elektronisch durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Hierfür muss kein Antrag gestellt werden. Sollte eine Benachrichtigung oder ein Schreiben bezüglich der W-IdNr. eintreffen, so informieren Sie idealerweise Ihren steuerlichen Berater.

Weitere FAQ

Viele weitere, häufig gestellte Fragen sind bereits durch das Bundeszentralamt für Steuern beantwortet worden. Ein umfangreiches Informationsangebot wird unter folgendem Link zur Verfügung gestellt: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Wirtschafts-Identifikationsnummer/wirtschaftsidentifikationsnummer_node.html

Auch das Bundesfinanzministerium informiert über die W-IdNr. unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/wirtschafts-identifikationsnummer.html

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